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Langzeitarbeitslose: Ab 2008 droht die Zwangsverrentung

 

Offiziell propagiert die Bundesregierung die Rente mit 67. Weil die Deutschen immer älter werden, müssten alle länger arbeiten. Für Langzeitarbeitslose soll das in Zukunft allerdings nicht mehr gelten. Für sie droht ab 2008 die Zwangsverrentung – mit hohen Abschlägen.

Wer in Deutschland mit Mitte 50 seine Arbeit verliert, steht massiv unter Druck. Einerseits gibt es – allen anders lautenden Beteuerungen der schwarz-roten Regierungskoalition zum Trotz – für Ältere nicht genügend Jobs. In etlichen Branchen ist für sie die Suche nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis nahezu aussichtslos. Andererseits sind gerade ältere Arbeitslose, die oft jahrzehntelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, von den Hartz-Gesetzen besonders betroffen. Denn für sie gibt es seit Februar 2006 nur noch maximal 18 Monate Arbeitslosengeld, bevor sie in Arbeitslosengeld II rutschen. Und selbst diese Sozialleistung wollen ihnen Union und SPD streitig machen.

Weil Ende 2007 die so genannte 58er-Regelung ausläuft, nach der Arbeitslose ab 58 Jahre Arbeitslosenleistungen bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters erhalten, droht älteren Langzeitarbeitslosen in Zukunft die Zwangsverrentung. Denn beim Arbeitslosengeld II gilt das Nachrangprinzip: Wer Anspruch auf andere Sozialleistungen hat, muss diese erst in Anspruch nehmen, bevor er Alg II erhält. Dazu gehört für ältere Arbeitslose ab 2008 dann auch der vorzeitige Renteneintritt, wie die Bundesregierung noch Ende Mai in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion klargestellt hat. Langzeitarbeitslose müssten „zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu vermeiden“, heißt es in der Antwort des SPD-geführten Arbeitsministeriums auf die Parlamentarieranfrage. Und dazu gehöre „grundsätzlich auch die Inanspruchnahme einer Rente mit Abschlägen zum frühest möglichen Zeitpunkt“.

In Zwangsrente schicken will die Koalition nicht nur die Arbeitslosen, sondern auch ältere Erwerbstätige, die ergänzendes Arbeitslosengeld II erhalten, weil ihr Arbeitseinkommen nicht zur Existenzsicherung reicht. Auf die Frage, ob eine allein stehende Frau, die einen Minijob für 350 Euro ausübt und die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente erfüllt, vorzeitig mit 18 Prozent Abschlägen in Rente gehen muss, um den Bezug von ergänzendem Arbeitslosengeld II zu vermeiden, lautet die schlichte Antwort der Bundesregierung: „Ja“. Auch Ehepartner von Alg II-Beziehern müssen nach Vorstellungen der Bundesregierung notfalls früher in Rente gehen, wenn dadurch der Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft gesichert werden kann.

Für den DGB ist die drohende Zwangsverrentung nicht akzeptabel. Die Bundesregierung mache sich unglaubwürdig, wenn sie einerseits wegen des demographischen Wandels „eine Kultur der Alterserwerbsarbeit“ propagiere, gleichzeitig aber Alg II-BezieherInnen ab dem kommenden Jahr „vor Erreichen der Altersgrenze mit Abschlägen in die Rente abdrängen sollte“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Das lege den Verdacht nahe, dass es der Koalition bei der drohenden Zwangsverrentung von ALG II-BezieherInnen lediglich „um eine Beschönigung der Arbeitslosenstatistik Älterer und eine finanzielle Entlastung des Hartz IV-Systems geht“.

Nach Meinung des DGB würde eine bloße Verlängerung der 58er-Regelung zu kurz greifen. „Das Problem der Zwangsverrentung muss von der Wurzel her gepackt und in der Hartz IV-Gesetzgebung beseitigt werden“, fordert Buntenbach. Dazu gehörten verstärkte Eingliederungsbemühungen für ältere Arbeitslose, höhere Freibeträge für Altersrücklagen und eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes auf bis zu 24 Monate.

einblick 15/2007 vom 03.09.2007


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