Lehnt der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag ohne ausreichende Begründung ab, oder reagiert
er auf den Antrag nicht, so können die betroffenen ArbeitnehmerInnen ihren
Urlaubsanspruch beim Arbeitsgericht durch eine Klage oder durch einen Antrag auf Erlaß
einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.
Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97